impffrei work

Auch das Arbeitsleben hat sich durch die Corona Pandemie in vielen Branchen erheblich verändert. Impffrei work Arbeitnehmer müssen also einiges beachten rund um das Verhalten in der eigenen Betriebsstätte. Impffrei work ist besonders für diejenigen Beschäftigten von Belang, die sich nicht impfen lassen möchten. Es gibt viele gute Gründe, auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einer Corona Impfung nicht zuzustimmen. Der Arbeitgeber kann eine Impfung nicht erzwingen und die Weigerung sich impfen zu lassen, darf keinerlei Restriktionen unterliegen. Deshalb ist ein impffreies Arbeiten, impffrei work, auch während des gesamten Verlaufes der Corona Pandemie möglich gewesen und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Pandemie ist nach einhelliger Expertenmeinung bald überwunden, wovon auch Beschäftigte verschiedener Branchen unmittelbar profitieren werden. Arbeitnehmervertretungen, wie beispielsweise Gewerkschaften, weisen zwar immer wieder auf die Bedeutung und Wichtigkeit einer Impfung hin, aber eben auch darauf, dass Beschäftigte sich nicht impfen lassen müssen, auch wenn der Arbeitgeber dies verlangt.Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Eine solche ist auch in Zukunft nicht geplant, impffrei work wird daher auch weiterhin ohne Abstriche möglich sein. Mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Freiwilligkeit, wie sie sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt, kann kein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten verlangen, sich impfen zu lassen. Sollte ein Arbeitgeber beispielsweise mit Kündigung drohen, nur weil die Impfung verweigert wird, ist dies eindeutig rechtswidrig und auf keinen Fall hinnehmbar. Betroffenen Arbeitnehmern wird eine entsprechende Rechtsberatung empfohlen. Impffrei work ist auch deshalb möglich, weil eine Impfpflicht auch nicht auf Basis einer gesonderten Betriebsvereinbarung eingeführt werden kann. Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und sollte deshalb von Arbeitnehmern, welche sich nicht impfen lassen möchten, immer abgelehnt werden.Wer als Arbeitnehmer Wert auf impffrei work legt, hat oft Befürchtungen dahingehend, dass Arbeitgeber Ungeimpften den Zutritt zu sozialen Einrichtungen des Betriebes oder zur Kantine verweigern. Doch dies ist grundsätzlich dem Arbeitgeber ebenfalls nicht gestattet. Im Sinne des Arbeitsschutzes kann der Arbeitgeber jedoch verlangen, dass Impffrei work Beschäftigte sich an bestimmte Hygienevorgaben oder Abstandsregeln halten. Dies gilt jedoch auch für die geimpften Kollegen gleichermaßen. Wer also genesen oder getestet ist, kann uneingeschränkt impffrei work praktizieren. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes können Arbeitgeber jedoch in bestimmten sensiblen Bereichen den Impfstatus von Beschäftigten abfragen. Dieser darf aber nur dann abgefragt werden, wenn dies zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona Virus auch tatsächlich erforderlich ist. Impffrei work kann nur dann gelingen, wenn Beschäftigte sich auf Bitten des Arbeitgebers regelmäßig testen lassen. In der Arbeitsschutzverordnung wurde deshalb vom Gesetzgeber festgelegt, dass Arbeitnehmern zweimal wöchentlich ein Corona Test kostenlos angeboten werden muss. Um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden und weiterhin impffrei work tätig zu sein, sollten ungeimpfte Arbeitnehmer von diesem Angebot auch immer Gebrauch machen.

impffrei arbeiten